Frau Rechtsanwältin Doris Hahn

  • 2010 Mitgründung des Büros der Rechtsanwälte Hahn in Pulheim
  • seit 2003 nebenamtliche Dozentin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW - seit 01.01.2020 Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
  • 1995 bis 2010 angestellte Rechtsanwältin in Teilzeit in Pulheim 
  • 1992 bis 1995 Tätigkeit als selbstständige Rechtsanwältin in Frechen
  • 1992 Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 1988 Erstes Juristisches Staatsexamen nach Studium an der Universität Trier und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Privates: Verheiratet mit Herrn Rechtsanwalt Hahn, drei Kinder, Hobby: Wandern 

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht, Vertretung in Scheidungsverfahren, Unterhalts-,  Zugewinnausgleichs- und Versorgungsausgleichsstreitigkeiten sowie in Sorgerechts- und Umgangsfragen, Vertragsgestaltung und -verhandlung in familienrechtlichen Fragen 
  • Sozialrechtliche Mandate z.B. über Rentenfragen, Schwerbehindertenangelegenheiten und sozialrechtliche Leistungsbewilligungen
  • Schwerpunkte im Erbrecht: Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen von Nachlassforderungen. Gestalterische Fragen hinsichtlich der Verfügungen von Todes wegen
  • Interessenschwerpunkt im Öffentlichen Recht
  • Engagement als freiberufliche Dozentin an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW