Frau Rechtsanwältin Doris Hahn
- 2010 Mitgründung des Büros der Rechtsanwälte Hahn in Pulheim
- seit 2003 nebenamtliche Dozentin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW - seit 01.01.2020 Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
- 1995 bis 2010 angestellte Rechtsanwältin in Teilzeit in Pulheim
- 1992 bis 1995 Tätigkeit als selbstständige Rechtsanwältin in Frechen
- 1992 Zweites Juristisches Staatsexamen
- 1988 Erstes Juristisches Staatsexamen nach Studium an der Universität Trier und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Privates: Verheiratet mit Herrn Rechtsanwalt Hahn, drei Kinder, Hobby: Wandern
Tätigkeitsschwerpunkte
- Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht, Vertretung in Scheidungsverfahren, Unterhalts-, Zugewinnausgleichs- und Versorgungsausgleichsstreitigkeiten sowie in Sorgerechts- und Umgangsfragen, Vertragsgestaltung und -verhandlung in familienrechtlichen Fragen
- Sozialrechtliche Mandate z.B. über Rentenfragen, Schwerbehindertenangelegenheiten und sozialrechtliche Leistungsbewilligungen
- Schwerpunkte im Erbrecht: Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen von Nachlassforderungen. Gestalterische Fragen hinsichtlich der Verfügungen von Todes wegen
- Interessenschwerpunkt im Öffentlichen Recht
- Engagement als freiberufliche Dozentin an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW